Grabsteine – Fairness am Friedhof?

Was haben Grabsteine mit Fairness zu tun?

In Bayern ist das Gesetz zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung am 1.September 2016 in Kraft getreten. Es geht darum, Kinder vor unmenschlichen Arbeitsbedingungen und nachhaltigen Schäden für Gesundheit und Leben zu bewahren.


Der Friedhofsträger kann durch Satzung bestimmen, dass Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit hergestellt worden sind. Herstellung im Sinne dieses Artikels umfasst sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt.
Im Verantwortungsbereich der Kirchen scheint das schon weitgehend in den Satzungen geregelt zu sein. Bei den Kommunen ist die Lage eher unübersichtlich, so jedenfalls der Eindruck nach einer Anfrage im Landtag.

Es geht nicht darum, Steinmetze zu Buhmännern zu machen. Es geht darum, dass uns bewusst ist, dass billige Grabsteine womöglich auf Kosten der Kinder in den Steinbrüchen hergestellt werden.

Als Benjamin Pütter, seines Zeichens Experte für das Thema Kinderarbeit beim katholischen Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ vor einigen Jahren Indien bereiste, glaubte er, seinen Augen nicht zu trauen. In fast jedem Steinbruch traf er auf Kinder. Mit dem Presslufthammer und ohne Schutzkleidung meißelten sie Grabsteine aus dem Granit. „Wir haben die Steinbrüche unangekündigt besucht“, sagt Pütter. „In sieben von acht Steinbrüchen, die Grabsteine für den Export nach Europa herstellen, haben wir Kinderarbeit vorgefunden.“ Bei angekündigten Besuchen dagegen hat er nie ein Kind gesehen, das in einem Steinbruch arbeitete. Solche Recherchen allerdings stoßen nicht überall auf Wohlwollen: Zweimal schon hat Pütter einen Mordanschlag nur knapp überlebt. „Grabsteine können auch in Europa produziert werden“, sagt Pütter. In der Europäischen Union gebe es keine Kinderarbeit in den Steinbrüchen. „Ich bin aber dagegen, Grabsteine aus Indien generell zu boykottieren“, sagt der Experte. „Ich bin dafür, dass auch in der Dritten Welt Menschen ihr Geld durch Arbeit verdienen können – nur müssen wir uns eben dafür einsetzen, dass die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO auch eingehalten werden.“ Deswegen gibt es in Deutschland Fair-Trade-Siegel auch für Grabsteine, zum Beispiel die, die von den Organisationen „Fair Stone“ und „Xertifix“ erstellt worden sind. Nach Angaben beider Organisationen lassen sich die zertifizierten Grabsteine bis zum Steinbruch zurückverfolgen.

Quelle: SZ-Magazin 09/2016 3. März 2016, 17:55 Uhr Kinderarbeit in Indien:Die Kindergräber
https://www.sueddeutsche.de/leben/kinderarbeit-in-indien-die-kindergraeber-1.2889236?reduced=true

Das Gesetz ist notwendig, damit Grabsteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt werden. Und die für die Satzung des jeweiligen Friedhofes Verantwortlichen haben die Aufgabe und Verantwortung, das in der Satzung so zu regeln, damit dem Gesetz genüge getan wird.

Von der Diözese Passau ist das schnell und zügig umgesetzt worden, schreibt Josef Holzbauer, Umweltbeauftragter der Diözese:
„Wir haben im November 2016 alle unserer Pfarreien angeschrieben und angewiesen ihre Friedhofsverordnungen entsprechend Art. 9 a des Bayerischen Bestattungsgesetzes zu ändern“
Auszugsweise sieht das dann in der Satzung so aus:

Zur Situation in Kommunen gab es am 26.1.2018 eine Anfrage im Landtag. Hier scheint das Anliegen noch weniger konsequent umgesetzt worden zu sein: Im Landkreis Altötting war es zu diesem Zeitpunkt nur Töging am Inn. Weiter heißt es in der Antwort: „Nach der Rückmeldung der Regierung von Oberbayern planen 133 weitere Gemeinden, in näherer Zukunft bzw. bei der nächsten Satzungsänderung die o.g. Vorschrift umzusetzen.“


Das Gesetz vom 2.8.2016